Es gab Änderungen an meinem Grundstück, und die Angaben in meinem Bescheid stimmen nicht mehr. Was muss ich tun?

Änderungen am Grundstück müssen Sie dem Finanzamt bis zum 31. Januar des Folgejahres melden, in dem die Änderung eingetreten ist. Für Änderungen in den Jahren 2022 und 2023 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2024. Diese Pflicht gilt beispielsweise bei Änderungen des Grundsteuerwerts, der Vermögensart oder bei Grundstücksteilungen. Änderungen, die eine Befreiung oder Ermäßigung der Steuer beeinflussen, sind innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.
Die Anzeige kann elektronisch über „Mein ELSTER“ erfolgen. Hier können Sie die Daten aus einer früheren Erklärung übernehmen und entsprechend anpassen.