Was passiert, wenn ich Einspruch gegen meinen Bescheid eingelegt habe?
Ein fristgerechter Einspruch wird vom Finanzamt geprüft, allerdings haben die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen und die Umsetzung der Reform derzeit Vorrang. Wenn Sie Ihren Einspruch über „Mein ELSTER“ eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung der Übermittlung.
Einsprüche, die nur die Verfassungsmäßigkeit betreffen, ruhen in der Regel, bis die anhängigen Musterklagen endgültig entschieden sind. Falls Sie Einspruch aus anderen Gründen eingelegt haben, wird dieser entsprechend der Arbeitskapazitäten bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Grundsteuer, die ab 2025 gilt, muss unabhängig davon gezahlt werden.