Was muss ich tun, wenn der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte nach dem Gutachten nach unten korrigiert?
Nichts weiter. Sobald der Ausschuss die geänderten Werte offiziell beschlossen und dem Finanzamt mitgeteilt hat, passt das Finanzamt die relevanten Bescheide automatisch an. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, erfordert aber keine weiteren Schritte Ihrerseits.