Wie berechnet sich die neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg?

Das Landesmodell basiert auf dem "modifizierten Bodenwertmodell". Für die Berechnung werden die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert miteinander multipliziert, um den sogenannten Grundsteuerwert zu erhalten. Die Bebauung des Grundstücks spielt hierbei keine Rolle.

  1. Der Grundsteuerwert wird durch Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelt.

  2. Der Wert wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Bei Wohnzwecken gibt es Ermäßigungen:
    • Wohnzwecke: 30 % weniger
    • Sozialer Wohnungsbau: 25 % weniger
    • Kulturdenkmäler: 10 % weniger

  3. Die Kommune wendet ihren Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an.

Die Formel lautet:
Jährliche Grundsteuer = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Beispielrechnung

  • Grundstück: 400 Quadratmeter
  • Bodenrichtwert: 250 €/qm
  • Hebesatz der Gemeinde: 350 %
  • Steuermesszahl (nach 30 % Ermäßigung): 0,91 ‰

Rechnung:

  • Grundsteuerwert: 400 qm x 250 €/qm = 100.000 €
  • Steuermessbetrag: 100.000 € x 0,91 ‰ = 91,00 €
  • Grundsteuer: 91,00 € x 350 % = 318,50 €

Die jährliche Grundsteuer beträgt in diesem Beispiel 318,50 €.