Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat in seiner Sitzung am 15. Oktober eine neue Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen – als Folge der neuen Grundsteuerreform. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und sieht eine Anpassung der Hebesätze vor.
Die Frist zur Grundsteuererklärung läuft am 31. Oktober aus. | © Stadtverwaltung/Canva
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird der Hebesatz auf 500 von Hundert festgelegt. Grundstückseigentümer (Grundsteuer B) müssen künftig einen Hebesatz von 220 von Hundert entrichten. Die Gewerbesteuer wird nicht angehoben, sie beträgt weiterhin 380 von Hundert.
Die Satzung regelt zudem die Fälligkeit von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer: Bei einem Jahresbetrag bis 15 Euro ist die Zahlung am 15. August fällig, bei bis zu 30 Euro an den Terminen 15. Februar und 15. August. Für alle anderen Beträge bleiben die gewohnten Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November erhalten.
Mit dieser Anpassung reagiert die Stadt Leonberg auf die gesetzlichen Vorgaben des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg, das im Januar 2025 in Kraft tritt, und stellt die kommunalen Steuereinnahmen auf eine neue Grundlage. Die neuen Grundsteuerbescheide werden rechtzeitig vor der ersten Grundsteuerfälligkeit am 15. Februar durch die Stadt versendet.