Ist der Wärmeplan, vor allem die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete, verbindlich?
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete ist (noch) nicht möglich. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
Quelle: BMWSB - Startseite - Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ) (bund.de)
In den nächsten Schritten ist eine Priorisierung der neun Eignungsgebiete vorgesehen. Anhand dieser Priorisierung werden Machbarkeitsstudien für die priorisierten Eignungsgebiete durchgeführt werden, um die Realisierbarkeit der Wärmenetze zu prüfen.