Welche Regelungen gelten für Leonberg durch das Klima G BW?

  1. Erstellung eines kommunalen Wärmeplans.
  2. Vorlage eines kommunalen Wärmeplans bis 31. Dezember 2023 (nach Paragraf 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg).
  3. Mögliche Entscheidung nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder von Wasserstoffnetzausbaugebieten.
  4. Einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung greift die 65-Prozent-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes.

Quelle: FAQ kommunale Wärmeplanung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)