Warum muss Leonberg jetzt schon einen Wärmeplan erstellen, obwohl laut Wärmeplanungsgesetz die Frist der 30. Juni 2028 ist?
Leonberg muss bereits jetzt einen Wärmeplan erstellen, da das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dies für große Kreisstädte vorschreibt. Das Ziel ist, bis 2040 eine klimaneutrale Energieversorgung im Land zu erreichen.
Dafür muss insbesondere die Wärmeversorgung der Gebäude von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der kommunale Wärmeplan soll die strategische Grundlage für diese Umstellung in Leonberg bilden und wird daher bereits jetzt erstellt, obwohl das Wärmeplanungsgesetz eine spätere Frist zum 30. Juni 2028 vorsieht.