Wählen ab 16

In Baden-Württemberg gilt für Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht ab 16 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren können wählen und selbst in kommunale Gremien gewählt werden. Auch das Europaparlament können junge Menschen ab 16 wählen. Voraussetzung für die Wahlen in Leonberg ist, dass Leonbergerinnen und Leonberger am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Leonberg wohnen (genaue Definitionen stehen auf den Seiten der einzelnen Wahlen).