Entschädigung für Wahlhelfende ab 1. Januar 2024:
- für die Teilnahme an Wahlschulungen (online oder in Präsenz) pauschal 20 EUR
- für die Übernahme der Funktion als Wahlvorstehende pauschal 20 EUR
- bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 5 Stunden pro Tag 50 EUR
- bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als 5 Stunden pro Tag 100 EUR