Schriftliche Anträge per E-Mail werden im Bürgeramt nicht entgegengenommen.
Denn der Antrag kann nur unter folgenden Bedingungen schriftlich bei der Meldebehörde eingereicht werden:
- Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich durch einen Notar beglaubigt sein.
- Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Für die Beglaubigungen fallen weitere Gebühren an.
Es wird daher empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen. Dabei kann auch die Zahlweise für die anfallenden Gebühren besprochen werden.