Die Vereinsförderrichtlinien beschreiben etwa die Voraussetzungen unter denen die Vereine gefördert werden. Die darin aufgeführten Förderbeträge können nur im Rahmen der im Haushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel gewährt werden. Die Höhe der bereitgestellten Mittel richtet sich nach der jeweiligen Haushaltslage der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Am 5. April 2022 beschloss der Gemeinderat eine Neufassung der städtischen Vereinsförderrichtlinien, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist: