Planungsrecht
Der Bebauungsplanentwurf (siehe Abb. 3) sieht neben den öffentlichen Verkehrsflächen eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4) sowie ein Mischgebiet (GRZ 0,6) vor. Die Gebäudehöhe ist differenziert begrenzt.
Es sind ausschließlich Flachdächer bis 4° Neigung vorgesehen, die obersten Geschosse sind zu mindestens 75% extensiv zu begrünen. Auch die nicht überbauten Grundstücksflächen sind außerhalb der Zuwegungen, Platz- und Wegeflächen, Zufahrten, Terrassen und Kinderspielflächen zu begrünen. Zwei Einzelbäume konnten erhalten werden; eine Kastanie und eine Linde im südlichen Plangebiet sind als Pflanzbindung festgesetzt. Als Pflanzgebote sind die Neupflanzung von mehreren Einzelbäumen sowie eine flächenhafte Begrünung der Baugrundstücke mit einem Mindestbegrünungsanteil von 15% festgesetzt.