Klimaneutrale Kommunalverwaltung

Die Stadt Leonberg strebt an, ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes Baden-Württemberg zu leisten und bis 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Ein wichtiger Baustein dieses Vorhabens ist die klimaneutrale Kommunalverwaltung. Durch den täglichen Dienst der Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die Bürger der Gemeinde Leonberg entstehen in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen. Von der Versorgung der kommunalen Liegenschaften mit Strom und Wärme, über den stadteigenen Fuhrpark, bis hin zur Infrastruktur. All diese Dinge führen zum Ausstoß von Treibhausgasen. Als Verwaltung wollen wir unserer Vorbildfunktion gerecht werden und ein Vorreiter auf dem Weg zu notwendigen Klimaschutzmaßnahmen sein.

Voraussetzung für den Erfolg des Vorhabens einer klimaneutralen Verwaltung, ist ein gut durchdachtes Konzept, das aktuell in Planung ist.

Einen groben Fahrplan auf dem Weg dorthin zeigt der folgende Phasenplan in schematischer Darstellung. Der Fahrplan richtet sich nach dem Leitfaden "Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg" vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu).


In Phase 1 werden Daten zu den Energieverbräuchen gesammelt und daraus eine THG-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) erstellt. Dieser Bilanzierungsstandard berücksichtigt sowohl direkte Emissionen (Scope 1), indirekte Emissionen (Scope 2), als auch Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Scope 3). Betrachtet werden sämtliche Treibhausgase, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung anfallen. Dazu zählen die Strom- und Wärmeverbräuche der stadteigenen Gebäude, die Energieverbräuche der Infrastruktur (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Straßenbeleuchtung), der kommunale Fuhrpark und die Dienstreisen der Mitarbeiter. Zudem können noch andere Bereiche auf freiwilliger Basis nachrichtlich dargestellt werden.

In Phase 2 wird ein zielkonformer THG-Reduktionspfad bis zum Jahr 2040 konzipiert. Dabei ist ein Richtwert vorgegeben mit einer Reduktion der Emissionen von 14% gegenüber dem Vorjahr, um das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis zum Jahr 2030 sollen 80% Einsparungen erreicht werden.

Die Phasen 3 und 4 sind gekoppelt zu betrachten. Diese beinhalten die Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges mit möglichen investiven und nicht-investiven Maßnahmen, sowie einen konkreten Umsetzungsplan mit den entsprechenden Akteuren. Als Controlling ist ein jährlicher Klimaschutzbericht vorgesehen.

Sind Sie neugierig?

Unter Klimaneutrale Kommunalverwaltung (kea-bw.de) gibt es zusätzliche Informationen.