Kommunale Wärmeplanung
In der Vergangenheit lag unser Fokus einer nachhaltigen Energieerzeugung auf der Stromproduktion. Während der Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich fast 50% beträgt, liegt er im Wärmesektor bei ca. 16%.
Dabei machen Wärmeanwendungen mit 52% den größten Posten am Endenergieverbrauch aus, noch vor dem Verkehrssektor mit 27% und dem Stromsektor mit 21%.
Wir haben kein Strom-, sondern ein Wärmeproblem. (Robert Habeck)
Das Bundesland Baden-Württemberg hat dies erkannt und das Konzept der kommunalen Wärmeplanung im Klimaschutzgesetz des Landes in §7 c-e verankert. Als große Kreisstadt ist Leonberg verpflichtet, einen solchen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Auf dem Weg zur Wärmewende
Für die Realisierung der Wärmewende bedarf es grundsätzlich einer drastischen Reduzierung unseres Wärmebedarfs. Dennoch werden zukünftig auch weiterhin Raum- und Prozesswärme, sowie Warmwasser benötigt. Diese Energiemengen müssen jedoch vollständig aus Erneuerbaren Energien und Abwärme bereitgestellt werden. Da der Wärmetransport über weite Strecken schwierig ist und zudem noch größere Verluste aufweist, muss die Wärmeerzeugung "vor Ort" auf kommunaler Ebene stattfinden.
Der Wärmeplan ist dafür ein hilfreiches Werkzeug. Er besteht aus 4 Elementen: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Aufstellung Zielszenario und schließlich die Wärmewendestrategie.
Alle Informationen rund um die kommunale Wärmeplanung finden Sie auf Kommunale Wärmeplanung | Wärmewende (kea-bw.de).
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans übernimmt das Referat für Klimaschutz in Kooperation mit dem Ingenieurbüro EnergyEffizienz GmbH und der greenventory GmbH.
Laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg muss der Wärmeplan spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Fertigstellung ist für Herbst 2023 vorgesehen.