Corona: Alarmstufe gilt ab heute
Seit gestern Dienstag, den 16. November, werden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Corona-Patientinnen und -Patienten behandelt.
Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen.
Symbolbild Corona-Verordnung | © Pixabay - gemeinfrei
2G in vielen Bereichen
In vielen Bereichen gilt deshalb ab dem heutigen Mittwoch, 17. November, die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen.
Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
Weitere Regelungen
In der Alarmstufe dürfen sich Ungeimpfte nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.
Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung. Heißt: für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
Schule: Maskenpflicht am Platz
Auch auf Kinder hat die Alarmstufe Auswirkungen: In den Schulen gilt dann wieder die Maskenpflicht am Platz.
Ausnahmen
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises bzw. eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.
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