Rückschnitt der Hecken kann Leben retten
Feuerwehr und Gemeindevollzugsdienst appellieren an die Eigentümer, die Lichtraumprofile an Grundstücksgrenzen einzuhalten, damit Wege passierbar bleiben.
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Feuerwehr ausgebremst
Anfang Juli brannte ein Gartenhaus im Ehrenberg lichterloh. Die Feuerwehr war gerade noch rechtzeitig vor Ort, um schlimmeres zu verhindern. Doch es war knapp. Warum? Kein Stau, kein Gaffer und auch kein rücksichtsloser Motorradfahrer kam den Helferinnen und Helfern in die Quere.
Stattdessen machten ihnen wuchernde Hecken an Grundstücksgrenzen zu schaffen.
Häufiges Problem
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst wissen: Das war kein Einzelfall. Gerade bei engen Wald- und Feldwegen kommt es häufiger vor, dass Einsatzfahrzeuge Probleme bekommen. Daher ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen sogenannten Lichtraumprofile (Mindestbreite: 3 Meter; Mindesthöhe: 4,5 Meter) durch Rückschnitt eingehalten werden.
Nur so kann eine erhebliche Verzögerung der Löschmaßnahmen durch zugewucherte Feldwege verhindert werden.
Kontrollen notwendig
Damit die Feuerwehr im Ernstfall nicht zu spät kommt, wird der Rückschnitt in den kommenden Wochen verstärkt kontrolliert und sämtliche Eigentümer angeschrieben. Das Lichtraumprofil muss jederzeit eingehalten werden.
Darüber hinausgehende, umfangreiche Arbeiten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zulässig.
Die Stadtverwaltung bittet alle Leonbergerinnen und Leonberger darum, ihre Hecken auch weiterhin sorgfältig zu schneiden.
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