Absonderung - Bestätigung der Symptomfreiheit
Mit der Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt.
Bescheinigung über die in Quarantäne verbrachte Zeit
Gemäß der Corona-Verordnung Absonderung erhalten Personen, die sich aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder der Einstufung als Kontaktperson Kategorie I in Quarantäne begeben mussten, eine Bescheinigung über die in Quarantäne verbrachte Zeit.
Bei positiv Getesteten: Quarantäneende nur mit Zustimmung des Ordnungsamtes
Mittels PCR-Test positiv getestete Personen müssen allerdings beachten, dass die Quarantäne erst nach Zustimmung durch das Ordnungsamt endet. Die Zustimmung kann erst erteilt werden, wenn die Personen bestätigt haben, dass Sie seit mindestens 48 Stunden keine Symptome in Bezug auf ihre Infektion mehr zeigen.
Erst nachdem die Bestätigung beim Ordnungsamt eingegangen ist, kann das Ende der Quarantäne festgelegt und die Bescheinigung erstellt werden. Ihre Bestätigung können Sie hier auch online einreichen:
Bestätigung der Symptomfreiheit per Online-Formular
Die entsprechende Bestätigung können Sie dem Ordnungsamt über das Online-Formular 'Bestätigung der Symptomfreiheit' zukommen lassen.
Informationen für Reiserückkehrer
Ausführliche Informationen für Reiserückkehrer finden Sie auf der Seite 'Infos zum Corona-Virus / Einreise-Quarantäne'.