Sie wollen den Verkehrswert (Marktwert) für ein bebautes oder unbebautes Grundstück ermitteln lassen, dann können Sie den Gutachterausschuss mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.
Sie wollen den Verkehrswert (Marktwert) für ein bebautes oder unbebautes Grundstück ermitteln lassen, dann können Sie den Gutachterausschuss mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.