Sachwertfaktoren sind Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt, insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie werden aus der Kaufpreissammlung aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise zu entsprechenden Sachwerten abgeleitet (§ 193 Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch).

Die ermittelten Sachwertfaktoren sind Durchschnittswerte. Sie sind als Basis bzw. Ausgangswerte bei der Erstellung von Gutachten zu betrachten. Je nach Art und Lage des Objekts kann der anzusetzende Sachwertfaktor nach oben oder unten variieren und ist im Einzelfall sachverständig anzupassen.

Sachwertfaktoren konnten für die Gebäudearten freistehende Ein-, Zwei-, und Dreifamilienhäuser, sowie für Doppelhaushälften/Reiheneckhäuser und Reihenmittelhäuser ermittelt werden.

Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken, je nach Grundstücksart, im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Liegenschaftszinssätze werden nach Grundsätzen des Ertragswertverfahrens auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und den entsprechenden Reinerträgen ermittelt. 

Liegenschaftszinssätze konnten für Wohnungseigentum der Gebäudearten 3-4- und 5-10- Familienhäuser, 11-n- Familienhäuser, sowie für Wohn- und Geschäftshäuser ermittelt werden. 

Für andere Gebäudearten liegen keine belastbaren Ausgangsdaten vor.

Die Sachwertfaktoren 2025 und Liegenschaftszinssätze 2025 erhalten Sie kostenfrei bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.