Die Kaufpreissammlung ist die Datenbasis, auf der die Grundstückswertermittlung aufbaut. Gemäß § 195 Baugesetzbuch wird jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu erwerben, von der beurkundenden Stelle (i.d.R. Notare) dem Gutachterausschuss zur Führung der Kaufpreissammlung übersandt. Hier werden die Erwerbsvorgänge erfasst und ausgewertet. Dadurch ist es möglich, die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt detailliert darzustellen und die Grundlagen für die Wertermittlung zu schaffen.
Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt. Die Daten stehen nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung.