Ein Wohnbe­rech­ti­­gungs­­­schein berechtigt zum Bezug einer geförderten und gebundenen Sozialmietwohnung. Der Wohnberechtigungsschein bietet die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, er verleiht aber keinen Anspruch zum Bezug einer solchen Wohnung. Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Haushaltsangehörige werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.