Beantragen können Sie Ihren Personalausweis nur persönlich beim Bürgeramt oder der entsprechenden Ortschaftsverwaltung. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, muss der Personalausweis entsprechend geändert werden. Bei allen anderen Änderungen - z.B. bei geändertem Familiennamen - ist ein neuer Ausweis nötig.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.
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unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
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ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Vorläufiger Personalausweis
Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Personalausweis für Sie ausstellen. Er wird sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Bringen Sie immer mit
- ein aktuelles biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm (nicht älter als 6 Monate)
UND
- Ihren bisherigen Pass ODER
- Ihren Personalausweis ODER
- Ihr Familienstammbuch ODER
- Ihre Geburtsurkunde
Bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweise oder Pässe beider Eltern
- bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Kinder oder Jugendliche müssen zum Antrag immer persönlich erscheinen, da ihre Identität geprüft werden muss.
Gebühren
Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion
unter www.personalausweisportal.de.