Eine Stundung schiebt die Fälligkeit der Forderung hinaus. Stundungsanträge sind vom Antragsteller grundsätzlich schriftlich und direkt bei der Stadtkasse an den untenstehenden Ansprechpartner/in zu stellen.

Für Stundungen werden Stundungszinsen erhoben.

Bei Fragen wenden Sie sich an den untenstehenden Ansprechpartner/in.