Falls Sie beabsichtigen, aus besonderem Anlass einen Ausschank im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung zu betreiben, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz). Diese kann für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden.