Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht  oder Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Der komplett ausgefüllten Antrag kann auch bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abgegeben werden.