Eine öffentliche Beglaubigung wird nur vom Notar vorgenommen.

  • Bei Unterschriftsbeglaubigungen, die einer Eintragung ins Vereinsregister oder Handelsregister dienen, wird vom Amtsgericht generell eine öffentliche Beglaubigung gefordert.
  • Auch sollten Unterschriftsbeglaubigungen die für Grundstücksgeschäfte und damit verbundene Grundbuchangelegenheiten betreffen, öffentlich beglaubigt werden. Ebenso damit verbundene Vollmachten.
  • Für Angelegenheiten im Ausland wird ebenfalls eine öffentliche Beglaubigung empfohlen.

Die Kosten einer öffentlichen Beglaubigung sind nach Wert gestaffelt. Mindestens jedoch 23,80 €.

Bitte beachten Sie:
Das Grundbuchamt für Leonberg ist dem Amtsgericht Waiblingen, Grundbuchamt angegliedert. Da Leonberg nun nicht mehr Sitz eines Grundbuchamts ist, bestellt die Stadt keinen Ratschreiber mehr.