Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis. Eine Sonderform stellen Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz dar. Für diese gelten besondere Regeln.
Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis. Eine Sonderform stellen Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz dar. Für diese gelten besondere Regeln.