Öffentlich-rechtliche Belastungen eines Grundstücks stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Wenn Sie ein Grundstück erwerben oder bebauen möchten, sollten Sie zuvor nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast liegt, erfahren Sie im Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt bei.