Gartenwasser ist von der Abwassergebühr ausgenommen.
Kunden der Stadtwerke Leonberg, die ihren Garten bewässern, können sich einen gesonderten Zwischenzähler (Flügelradzähler Q 3 = 4 bzw. alte Bezeichnung QN 2,5) einbauen lassen, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von den Stadtwerken Leonberg plombiert wird.
Die über diesen Zwischenzähler gemessene Frischwassermenge, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurde, ist direkt von der Abwassergebühr ausgenommen, gem. § 40 der Abwassersatzung der Stadt Leonberg.