Die Unterbringung im Pflegeheim führt häufig dazu, dass die Betroffenen nicht nur ihr Einkommen, sondern auch ihr Vermögen für die Kosten des Pflegeheims einsetzen müssen. Der Referent, Uwe Hartmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht aus Stuttgart. Er informiert anhand von Beispielen aus seiner langjährigen beruflichen Praxis über Möglichkeiten, durch rechtzeitige Nachfolgeplanung zu verhindern, dass im Falle einer Unterbringung im Pflegeheim das Familienvermögen aufgezehrt wird, wenn die Einkünfte der Betroffenen für die Kosten des Pflegeheims nicht ausreichend sind.
Uwe Hartmann
Di, 08.07.2025, 19:00 Uhr
vhs Leonberg, Konferenzraum
5,00 € (Anmeldung erwünscht; Restkarten an der Abendkasse erhältlich)
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