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Vorsorgevollmacht: Aktuelle gesetzliche Entwicklungen - Wer handelt für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Datum:
29.11.2023
Uhrzeit:
19:00 Uhr
Preis:
5,00 € Anmeldung erwünscht; Restkarten an der Abendkasse erhältlich.

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Vorsorgevollmacht: Aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Wer handelt für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Jeder kann durch Unfall, Alter oder Krankheit außerstande sein, seine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Wer verwaltet dann das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte, sucht einen Platz im Pflege- oder Altersheim, entscheidet über ärztliche Versorgung und kümmert sich um sonstige persönliche Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen? Wer in gesunden Tagen keine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten bestimmt, wird dann durch einen gesetzlichen Betreuer vertreten werden. Da dies auch eine fremde Person sein kann, ist es ratsam, rechtzeitig eine Vollmacht abzufassen. Dabei gilt es, die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Betreuungsrecht genau zu beachten, insbesondere zum erstmals eingeführten Ehegattenvertretungsrecht in Akut- und Notsituationen. Die Fachanwältin Petra Vetter informiert Sie umfassend über alle gesetzlichen Neuregelungen und gibt aus ihrer Berufspraxis anhand konkreter Beispiele Tipps und Antworten auf ihre Fragen.


Petra Vetter, Rechtsanwältin
Mi, 29.11.2023, 19:00 Uhr
vhs Leonberg, Konferenzraum
5,00 € (Anmeldung erwünscht; Restkarten an der Abendkasse erhältlich)

Anmeldung

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