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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Jagdschein

Personen die das 18. Lebensjahr vollendet und eine Jägerprüfung abgelegt haben, können einen Jahres- oder Dreijahresjagdschein beantragen. Der Jagdschein wird vom Landratsamt Böblingen ausgestellt und versendet.

Im Internet-Angebot des Landratsamtes Böblingen erhalten Sie unter www.landkreis-boeblingen.de ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Den Antrag für eine Neuausstellung sowie für eine Verlängerung erhalten Sie im Bürgeramt, sowie auf der oben genannten Internetseite des Landratsamtes Böblingen. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post an das Kreisjagdamt senden oder Sie geben den Antrag im Bürgeramt ab.

Erforderliche Unterlagen für eine Neuausstellung:

  • aktuelles Lichtbild
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdhaftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen für eine Verlängerung des Jagdscheins:

  • Jagdschein
  • Jagdhaftpflichtversicherung

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