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Personen die das 18. Lebensjahr vollendet und eine Jägerprüfung abgelegt haben, können einen Jahres- oder Dreijahresjagdschein beantragen. Der Jagdschein wird vom Landratsamt Böblingen ausgestellt und versendet.
Im Internet-Angebot des Landratsamtes Böblingen erhalten Sie unter www.landkreis-boeblingen.de ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Den Antrag für eine Neuausstellung sowie für eine Verlängerung erhalten Sie im Bürgeramt, sowie auf der oben genannten Internetseite des Landratsamtes Böblingen. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post an das Kreisjagdamt senden oder Sie geben den Antrag im Bürgeramt ab.
Erforderliche Unterlagen für eine Neuausstellung:
Erforderliche Unterlagen für eine Verlängerung des Jagdscheins:
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.