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Versteigerungen
Bei Fragen zu
- Erlaubnisse für Versteigerungen ODER
- Erlaubnisse für Versteigerungen fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer
wenden Sie sich an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Weitere Informationen
Das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg hält unter http://www.service-bw.de weitere Informationen zu diesem Stichwort für Sie bereit.