Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen, wenn dies aus eigener Kraft nicht (mehr) möglich ist. Sie umfasst:
Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und haben entweder
Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und sind auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden arbeitsfähig (z.B. Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder in Einrichtungen betreute Menschen).
Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite im Kasten Dokumente.
Sie umfassen Hilfen zur Gesundheit (z.B. bei Schwangerschaft), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. bei drohendem Wohnungsverlust) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten).
Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite im Kasten Dokumente
Eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Antrag auf Sozialhilfe finden Sie auf dieser Seite im Kasten Dokumente.
Wer Sozialhilfe beantragt, muss eine Vermögenserklärung abgeben und die Angaben durch entsprechende Belege nachweisen. Den Vordruck dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Seite im Kasten Dokumente.
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt beim Kreissozialamt Böblingen. Zur Ihrer Entlastung können Sie Ihren Antrag aber auch in Leonberg beim Sozialen Dienst im Neuen Rathaus abgeben. Bei Fragen zum Ausfüllen der Anträge hilft Ihnen der Soziale Dienst gerne weiter.