Kindergeld
Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt.
Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur unter besonderen Voraussetzungen.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt:
- für die ersten beiden Kinder jeweils EUR 204,00
- für das dritte Kind EUR 210,00
- für jedes weitere Kind EUR 235,00.
Die Zahlung ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig.
Das Kindergeld wird bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragt. Die Familienkasse ist in der Regel bei der Agentur für Arbeit angesiedelt.
Weiter Informationen zum Thema Kindergeld erhalten Sie unter www.service-bw.de oder www.arbeitsagentur.de