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Aufenthaltsbescheinigungen / Meldebescheinigungen

Eine Meldebescheinigung ist ein Nachweis einer An-, Ab- oder Ummeldung. Es wird unterschieden zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung.

Bei der erweiterten Meldebescheinigung wird zusätzlich zur aktuellen Anschrift, auch der Familienstand und die Staatsangehörigkeit bestätigt. Die Bescheinigung wird beispielsweise bei einer Eheschließung oder zur Beantragung/Verlängerung von Pässen ausländischer Mitbürger benötigt.

Sie können Ihre Anfrage persönlich oder schriftlich, also per Post oder E-Mail an das Bürgeramt Leonberg oder an die Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen oder Warmbronn stellen. Bitte beachten Sie hierbei unsere Datenschutzhinweise.


Bei schriftlicher Anfrage

Teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten mit und fügen Sie Ihrer Anfrage eine Ausweiskopie und den Zahlungsbeleg bei.

Die Gebühr in Höhe von 7,50 € ist mit der Antragstellung auf ein Konto der Stadt Leonberg zu überweisen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck "Melderegisterauskunft und Ihren Namen an".


Bevollmächtigung

Es ist möglich, eine Person zur Beantragung einer Meldebescheinigung zur bevollmächtigen. Bitte geben Sie dafür der Person eine Vollmacht und eine Ausweiskopie von Ihnen mit.

Schriftliche Anträge bitte an die angegebene Anschrift oder per Mail an das Bürgeramt. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

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