Aufenthaltsbescheinigungen / Meldebescheinigungen
Eine Meldebescheinigung ist ein Nachweis einer An-, Ab- oder Ummeldung. Die Meldebescheinigung wird z.B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt.
Bei der Aufenthaltsbescheinigung wird außer der aktuellen Anschrift, auch der Familienstand und die Staatsangehörigkeit bestätigt. Die Aufenthaltsbescheinigung wird bei einer Eheschließung oder zur Beantragung/Verlängerung von Pässen ausländischer Mitbürger benötigt.
Beide Bescheinigungen werden sofort ausgestellt und können deshalb gleich mitgenommen werden.
Bitte mitbringen: einen Personalausweis oder Reisepass
Bevollmächtigung
Wenn Sie nicht persönlich bei uns vorbei kommen können, besteht die Möglichkeit eine bevollmächtigte Person für Sie zu schicken. Eine formlose Bevollmächtigung mit Ihrer Ausweiskopie genügt.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben persönlich bei uns vorbei zukommen oder eine bevollmächtigte Person für Sie zu schicken, können Sie einen schriftlichen Antrag per Post oder Mail stellen. Der schriftliche Antrag sollte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und die Gebühr von 7,50 € in bar, als Verrechnungsscheck oder eine Einzugsermächtigung enthalten.
Schriftliche Anträge bitte an die angegebene Anschrift oder per Mail an das Bürgeramt.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.
Unser Service vor Ort
Unser Service vor Ort
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Hinweise zur Bezahlung
Hinweise zur Bezahlung
Im Bürgeramt Leonberg sowie in der Ortschaftsverwaltung Höfingen haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Aus technischen Gründen ist in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim und Warmbronn leider keine Kartenzahlung möglich. Hier kann nur Bargeld entgegen genommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen
Das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg hält unter http://www.service-bw.de weitere Informationen zu diesem Stichwort für Sie bereit.