Online-Anträge | Abgabefristen | Beratung
Die Vereinsförderrichtlinien beschreiben etwa die Voraussetzungen unter denen die Vereine gefördert werden. Die darin aufgeführten Förderbeträge können nur im Rahmen der im Haushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel gewährt werden. Die Höhe der bereitgestellten Mittel richtet sich nach der jeweiligen Haushaltslage der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Am 5. April 2022 beschloss der Gemeinderat eine Neufassung der städtischen Vereinsförderrichtlinien, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist:
Unsere neuen Antragsassistenten führen Sie komfortabel und zielgerichtet durch jeden Förderungsantrag.
§3 Antrag auf Nutzung städtischer Räumlichkeiten - Stadthallenzuschuss
§6 Antrag auf Zuschuss zu Bau- und Instandsetzungsvorhaben
§7 Antrag auf Zuschuss zur Beschaffung beweglicher Güter
§8 Antrag auf Zuschuss Betrieb von Vereinsanlagen
§9 Antrag auf Zuschuss zur Qualifizierung von Vereinsakteur
§10 Antrag auf Zuschuss zu Jubiläumsgaben
§11+12 Antrag auf Jugendförderung für Kulturvereine
§11+12 Antrag auf Jugendförderung für sonstige Vereine
§11+12 Antrag auf Jugendförderung für Sportvereine
§13 Antrag auf Unterhaltszuschüsse für Sport- und Sondersportanlagen
§14 Antrag auf Leistungssportzuschuss
§14 (5) Antrag auf Zuschuss zur Durchführung einer Sportveranstaltung in Leonberg
§15 Antrag auf Förderung kultureller Projekte und Aktivitäten
§16 Antrag auf Nachwuchsförderung Musikvereine "Junge Musiker"
Damit Ihr Antrag rechtzeitig bei uns eingeht, beachten Sie bitte die jeweils geltenden Abgabetermine.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder für einen Beratungstermin per E-Mail an vereine@leonberg.de.
Eine Übersicht der Vereine in Leonberg erhalten Sie in unserem Online-Vereinsverzeichnis unter Kultur, Sport & Tourismus / Sport und Freizeit / Vereine in Leonberg.