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Handwerkerparkausweis beantragen


Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.


Voraussetzungen


Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.


Zuständige Stelle


die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt


Verfahrensablauf


Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.


Fristen


keine


Erforderliche Unterlagen


  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten


Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich


Vertiefende Informationen


Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.


Hinweise


Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk


31.03.2022

Verkehrsministerium Baden-Württemberg


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