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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Formulare und Online-Dienste

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