Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
» Für das Senden von Unterlagen in Dateiform (maximal 10 MB je Datei) nutzen Sie diesen komfortablen Online-Dienst. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich.
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg