Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Sie
Der für Sie örtlich zuständige Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat.
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Keine
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Keine
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
11.10.2023 Innenministerium Baden-Württemberg.