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Personalausweis
Personalausweis
Beantragen können Sie Ihren Personalausweis nur persönlich - also nicht durch jemand anderen - beim Bürgeramt oder der entsprechenden Ortschaftsverwaltung.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, muss der Personalausweis entsprechend geändert werden. Bei allen anderen Änderungen - z.B. bei geändertem Familiennamen - ist ein neuer Ausweis nötig.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig.
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Vorläufiger Personalausweis
Nur in dringenden Fällen können wir einen vorläufigen Personalausweis für Sie ausstellen. Er wird sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Bringen Sie immer mit
- ein biometrisches Passfoto, Größe 35 x 45 mm, aus neuester Zeit
UND
- Ihren bisherigen Pass ODER
- Ihren Personalausweis ODER
- Ihr Familienstammbuch ODER
- Ihre Geburtsurkunde
Bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweise oder Pässe beider Eltern
- bei Alleinerziehenden ein Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Elternteil muss als Sorgeberechtigter das Kind bei der Antragstellung begleiten.
Kinder oder Jugendliche müssen zum Antrag immer persönlich erscheinen, da ihre Identität geprüft werden muss.
Gebühren
Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion
Unser Service vor Ort
Unser Service vor Ort
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Hinweise zur Bezahlung
Hinweise zur Bezahlung
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in der Ortschaftsverwaltung Höfingen haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Aus technischen Gründen ist in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim und Warmbronn leider keine Kartenzahlung möglich. Hier kann nur Bargeld entgegen genommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in der Ortschaftsverwaltung Höfingen haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Aus technischen Gründen ist in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim und Warmbronn leider keine Kartenzahlung möglich. Hier kann nur Bargeld entgegen genommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen
Das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg hält unter http://www.service-bw.de weitere Informationen zu diesem Stichwort für Sie bereit.
Auskunftsservice Ausweis
Dokumente
Einverständniserklärung der Eltern für Ausweisdokumente (PDF)