Auskunftssperre
- bei der Herausgabe eines Adressbuches,
- bei der Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubilaren,
- an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen,
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- bei der automatisierten Erteilung einfacher Behördenauskünfte
über das Meldeportal Baden-Württemberg und - an das Bundesamt für Wehrverwaltung
keine Melderegisterauskunft (z.B. Name, Anschrift) über Sie erteilt wird.
Es können grundsätzlich nur die oben aufgeführten Bereiche gesperrt werden. Ausnahmen sind in § 33 Meldegesetz geregelt.
Hinweise zur Bezahlung
Bei der Stadt Leonberg anfallende Gebühren müssen gleich bei der Antragstellung bezahlt werden.
Im Bürgeramt Leonberg sowie in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Höfingen und Warmbronn haben Sie die Möglichkeit, die Gebühren in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Unser Service vor Ort
Diese Angelegenheiten können Sie auch in folgenden Ortschaftsverwaltungen erledigen:
Ortschaftsverwaltung Gebersheim, Ortschaftsverwaltung Höfingen, Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Dokumente
Hinweise zur Veröffentlichung und Weitergabe von Meldedaten (PDF)
Formular zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung bzw. Übermittlung von Daten (PDF)