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Landesfamilienpass

In der Wohngeldbehörde, sowie in den Ortschaftsverwaltungen erhalten Sie den Landesfamilienpass.


Derzeit können Familien damit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Den Landesfamilienpass erhalten:
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein),
    die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.

  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.


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