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Kommunale Wohnraumstrategie 2030

Ein zentrales Anliegen ist die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in Leonberg. Dazu hat der Gemeinderat 2016 in einer Strategieklausur die Kommunale Wohnraumstrategie 2030 erarbeitet und verabschiedet.

Wesentlich Zielsetzungen der Strategie sind u.a.

  • eine feste Quote von 25% gefördertem Wohnungsbau in jedem neuen Wohnbauquartier
  • der Ausbau der kommunalen Wohnungsbestände
  • eine aktive Grundstückspolitik
  • Auswahl von Pilotprojekten für bezahlbaren Wohnraum (Pandion, Berliner Straße )

Für jedes neue Vorhaben wird die Umsetzung von 25% gefördertem Wohnraum über städtebauliche Verträge verbindlich vereinbart. Gefördert durch Mittel des Landeswohnraumförderungsgesetzes können so Wohnungen geschaffen werden, deren Miete in Abhängigkeit vom Förderrahmen bis zu 40% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Seit Einführung der Wohnraumstrategie konnten bereits 48 geförderte Wohnungen geschaffen werden. Für 30% dieser Wohnungen kann die Stadt Leonberg direkt die Vergabe an berechtigte Haushalte vorschlagen, die restlichen 70% werden durch die Vermieter/Verwalter an die Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben.

Weitere Wohnbauprojekte 

Weitere Wohnbauprojekte sind in Planung, bei denen die 25%-Regelung der Wohnraumstrategie zur Anwendung kommt und sozial geförderter Wohnraum geschaffen wird:

  • Gebietsentwicklung - Postareal
  • Wohnbauliche Entwicklung - Berliner Straße
  • Gebietsentwicklung - Kreissparkasse
  • Gebietsentwicklung - Unterer Schützenrain
  • Wohnbauliche Entwicklung - Keim-Areal-Wagner-Gärten


Kommunale Wohnraumstrategie 2030 - Strategiepapier

Am 12.07.2016 hat der Gemeinderat die Kommunale Wohnraumstrategie 2030 beschlossen. Das beigefügte Dokument fasst die zentralen Inhalte und Zielstellungen zusammen.


 

Anmietung einer geförderten Wohnung

Die Anmietung einer geförderten Wohnung ist für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg vorgesehen. Sofern die Voraussetzungen dazu vorliegen, kann der Wohnberechtigungsschein über die Wohngeldstelle bezogen werden.


Landesförderung- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Neben der Förderung von Sozialmietwohnungen sieht die Landeswohnraumförderung auch eine Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums vor.
Informationen zu den Voraussetzungen und dem Förderrahmen finden Sie bei der Wohnraumförderung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.