IMAX Kino Traumpalast - Neue Ramtelstraße 2
Ausgangssituation und Schaffung von Planungsrecht
Die Großregion Stuttgart verfügte bislang über kein IMAX-Kino.
Nachdem sich der Kinobetrieb des Multiplex-Kinos "Traumpalast" am Standort Neue Ramtelstraße 2 sehr positiv entwickelte, plante der Eigentümer nunmehr auf den nördlichen Stellplatzflächen die Erweiterung des Kinobetriebs durch die Errichtung eines IMAX-Kinos nebst ergänzender Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wie Bowling und Billard.
IMAX ist ein vom kanadischen Unternehmen IMAX Corporation entwickeltes KinoSystem. Es steht für eine hohe Auflösung, die sehr helle und scharfe Projektionen auf besonders großen Leinwandflächen ermöglicht. Das Wort "IMAX" entstand aus den Worten "Images MAXimum", was in etwa "größtmögliche Bilder" bedeutet. Auf der Rückseite des Kinogebäudes sollte zudem die Errichtung eines Parkhauses erfolgen.
Der nun geplante IMAX-Kinokomplex konnte auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht realisiert werden. Zur Umsetzung der Planungsziele wurde es erforderlich, das Planungsrecht zu ändern.
Standortentwicklung Neubau IMAX-Kino
Bestand innerhalb des Plangebiets
Im Plangebiet besteht seit dem Jahr 2016 das Multiplex-Kino "Traumpalast" mit 10 Kinosälen und ergänzenden gastronomischen Nutzungen sowie einer Betriebswohnung. Nördlich und östlich des Gebäudes waren ebenerdig die zugehörigen Parkplätze untergebracht. Der südliche Teil des Plangebiets wurde als öffentliche Grünfläche, teilweise als Retentionsfläche sowie entlang der Glems als Gewässerrandstreifen genutzt.
Erschließung
Die Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt über die außerhalb des Plangebietes verlaufende, nördlich angrenzende Riedwiesenstraße. Von dieser halbkreisförmig angelegten Straße wird das Kinoareal mit den dort angelegten Stellplätzen und dem Parkhaus erschlossen.
Städtebauliches Konzept
Nachdem sich der Kinobetrieb des Multiplex-Kinos "Traumpalast" sehr positiv entwickelte, plante der Investor auf den nördlichen Stellplatzflächen die Erweiterung des Kinobetriebs durch die Errichtung eines IMAX-Kinos nebst ergänzender Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wie Bowling und Billard. Lediglich die Parkplatzflächen mussten durch den Neubau des IMAX-Kino und eines Parkhauses baulich in Anspruch genommen.
Das bestehende Multiplex-Kino, das geplante IMAX-Kino sowie diverse gastronomische Angebote und weitere Freizeiteinrichtungen, die im Zusammenhang mit den Kinos stehen, wurden gem. § 11 Abs. 1 BauNVO planungsrechtlich als Sondergebiet festgesetzt. MultiplexKinos sind Kinokomplexe mit mehreren unterschiedlich großen Vorführsälen, Anlagen für Verwaltung und ergänzenden Nutzungen, die planungsrechtlich als eine Art von Vergnügungsstätte einzuordnen sind.
Durch das geplante IMAX-Kino soll die bestehende bauliche Lücke zwischen dem vorhandenen Kino und dem angrenzenden Gewerbegebiet geschlossen werden. Zudem soll das Gebäude zwischen den unterschiedlichen Höhen vom Kino mit rund 10 m Höhe einerseits und dem etwa 20 m hohen Gewerbebebau auf der anderen Seite vermitteln. Um dies zu erreichen, sieht die Planung des IMAX-Kinos ein zum Kino hin abfallendes Pultdach vor. Außerdem ist geplant, den neuen Kinokomplex über einen Steg mit dem bestehenden Kinogebäude zu verbinden.
Im Süden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die im Osten als Retentionsfläche und entlang der Glems als Gewässerrandstreifen genutzt wird. Dieser Bereich soll - abgesehen von einer Vergrößerung des Retentionsbeckens und einer Ergänzungspflanzung - nicht verändert werden.
Für die Änderung des bestehenden Bebauungsplans wurden die notwendigen Fachgutachten erstellt.
Projektverlauf IMAX-Kino
Mit der zügigen Schaffung von neuem Planungsrecht für das Quartier, konnte im Jahr 2019 die Baugenehmigung eingereicht werden.
Die Baugenehmigung konnte im selben Jahr erteilt werden, worauf zügig mit dem Neubau des geplanten Bürogebäudes begonnen wurde.
Der Gebäudekomplex ist zum aktuellen Zeitpunkt in der Fertiggestellung, seit November 2021 ist das IMAX-Kino in Betrieb (Stand Januar 2022).
Die gastronomischen Einrichtungen sowie die ergänzenden Freizeitnutzungen sind bereits in Betrieb.