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Die Bauleitplanung - ein wichtiges Instrument für die Stadt

Die Bauleitplanung ist eine Aufgabe der Kommunen.

Sie ist das Instrument zur Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb der Gemeinde. Beispielsweise kann sie Festlegungen der Nutzung bestimmter Flächen treffen und Vorgaben für Lage, Größe und Form von Gebäuden machen. Dabei sind die für die Bauleitplanung geltenden Gesetze zu beachten – insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) mit den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen wie die Baunutzungsverordnung (BauNVO).


BauleitpläneBauleitpläne auf dem Planungsinformations- und Beteiligungsserver »

alle rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bauleitpläne der Stadt Leonberg
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Erklärungen / Theoretischer TeilBauleitplanung erklärt »

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan in der Theorie
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Was sind die Ziele der Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung soll insbesondere

  • eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten,
  • eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen, wobei die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Anforderungen auch in Verantwortung künftiger Generationen gegenüber in Einklang gebracht werden sollen,
  • einen Beitrag zur menschenwürdigen Umwelt leisten,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln sowie
  • die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild erhalten und entwickeln.

Bei der Bauleitplanung ist somit eine Vielzahl an Aspekten zu berücksichtigen (unter anderem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Klima- und Umweltschutz, Belange der Wirtschaft und des Verkehrs, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppen, Pflege und Entwicklung der Ortsteile, Denkmalschutz). Die Belange werden in den jeweiligen Bauleitplanverfahren ermittelt und in einem komplexen Prozess untereinander und gegeneinander einem gerechten Ausgleich zugeführt.


Wie entstehen Bauleitpläne?

Bauleitpläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt (Planungshoheit der Gemeinde). Grundlage hierfür ist die im Grundgesetz festgelegte Selbstverwaltungsgarantie, die es den Gemeinden ermöglicht, die Belange der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Grundsätzlich wird ein Bauleitplan erarbeitet, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Planung betrieben wird, im Ermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplans besteht nicht. Ebenso verpflichtet ein Bauleitplan die Grundstücks­eigentümer auch nicht zur Umsetzung der Planung im Sinne einer Bauverpflichtung.

Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder auf­gehoben. Für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne ist das Verfahren in seinen Grund­zügen ähnlich. An allen Bauleitplanungen werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden beteiligt.


Wie kann ich mich an der Erstellung von Bauleitplänen beteiligen?

Während des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen besteht in der Regel in zwei Stufen die Möglichkeit, sich zu beteiligen:

  • Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Hierzu werden die Pläne für ca. 2 Wochen öffentlich ausgelegt und/oder in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit, mit Mitarbeitern des Stadtplanungsamts die Planungsabsichten zu diskutieren und Stellungnahmen abzugeben. Bei bestimmten Bebauungsplanverfahren kann auf diese Stufe der Beteiligung verzichtet werden.

  • In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und weiterer Informationen/Fachgutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Stellungnahmen (Anregungen und Änderungswünsche) zu der Planung vorbringen.

 
Wann und wo die Planungen öffentlich ausgelegt werden, die öffentliche Information stattfindet und welche Fristen zur Stellungnahme bestehen, wird über das Amtsblatt der Stadt Leonberg bekannt gegeben.

Alle Bauleitpläne, für die aktuell eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, finden Sie auf unserer Seite "Pläne in Beteiligung".

Im Anschluss an die Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ausgewertet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Zusätzliche Informationen über rechtsverbindliche Bebauungspläne erhalten Sie im Geodatenportal LeoMaps.